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BFH Urteil v. - VI R 89/93 BStBl 1996 II S. 449

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Aufwendungen für ein Studium zum Tonmeister nach einem Studium der Musiktheorie als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar

Leitsatz

Aufwendungen für ein Studium zum Tonmeister nach einem vorhergehenden Studium der Musiktheorie können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 449
BFH/NV 1996 S. 246 Nr. 9
MAAAA-95607

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