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BGH Urteil v. - VII ZR 628/21

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte hinsichtlich eines von ihm im Mai 2015 als Gebrauchtwagen erworbenen und von der Beklagten hergestellten Fahrzeugs Mercedes Benz E 220 CDI in Anspruch. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 (Euro 5) ausgestattet. Die Abgasrückführung erfolgt unter anderem temperaturgesteuert mittels eines sog. Thermofensters; weiter verfügt das Fahrzeug über eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR). Das Fahrzeug ist nicht von einem Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen betroffen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:290224UVIIZR628.21.0

Fundstelle(n):
LAAAJ-65379

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