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BSG Urteil v. - B 12 R 1/22 R

Gesetze: § 3 S 1 Nr 3 Halbs 1 SGB 6, § 58 Abs 1 SGB 6, § 166 Abs 1 Nr 2 SGB 6, § 212 SGB 6, § 212a Abs 1 SGB 6, § 14 Abs 1 SGB 4, § 48 S 1 SGB 9 vom , § 48 S 2 SGB 9 vom

Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei versicherungspflichtigen Beziehern von nach einem fiktiven Entgelt berechnetem Übergangsgeld

Leitsatz

Bei Personen, die Übergangsgeld nach einem fiktiv bemessenen Arbeitsentgelt beziehen, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtige Einnahmen 80 vom Hundert des der Leistung zugrunde liegenden fiktiven Arbeitsentgelts ohne Berücksichtigung von allein dem Leistungsrecht dienenden Berechnungsfaktoren.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:241023UB12R122R0

Fundstelle(n):
KAAAJ-65388

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