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BVerwG Beschluss v. - 20 F 2/21

Gesetze: Art 2 EGRL 29/2001, Art 3 EGRL 29/2001, Art 5 Abs 3 Buchst e EGRL 29/2001, Art 5 Abs 5 EGRL 29/2001, Art 4 Abs 2 UAbs 2 S 3 EGRL 4/2003, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 12 Abs 1 UrhG, § 45 UrhG, § 99 Abs 1 S 3 Alt 3 VwGO

Geheimhaltungsbedürfnis eines nicht veröffentlichten urheberrechtlich geschützten Werks; Werk als Beweismittel im in-camera-Verfahren

Leitsatz

1. Ein nicht veröffentlichtes urheberrechtlich geschütztes Werk kann dem Wesen nach geheimhaltungsbedürftig i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 3 Alt. 3 VwGO sein.

2. Bei der Ermessensentscheidung über die Akteneinsicht sind die im nationalen und europäischen Urheberrecht vorgesehenen prozessualen Einsichtnahmeregeln in nicht veröffentlichte Werke ermessensleitend zu berücksichtigen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2024:090124B20F2.21.0

Fundstelle(n):
EAAAJ-65484

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