Gesetze: Art 2 EGRL 29/2001, Art 3 EGRL 29/2001, Art 5 Abs 3 Buchst e EGRL 29/2001, Art 5 Abs 5 EGRL 29/2001, Art 4 Abs 2 UAbs 2 S 3 EGRL 4/2003, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 12 Abs 1 UrhG, § 45 UrhG, § 99 Abs 1 S 3 Alt 3 VwGO
Geheimhaltungsbedürfnis eines nicht veröffentlichten urheberrechtlich geschützten Werks; Werk als Beweismittel im in-camera-Verfahren
Leitsatz
1. Ein nicht veröffentlichtes urheberrechtlich geschütztes Werk kann dem Wesen nach geheimhaltungsbedürftig i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 3 Alt. 3 VwGO sein.
2. Bei der Ermessensentscheidung über die Akteneinsicht sind die im nationalen und europäischen Urheberrecht vorgesehenen prozessualen Einsichtnahmeregeln in nicht veröffentlichte Werke ermessensleitend zu berücksichtigen.