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BGH Urteil v. - IV ZR 68/22

Gesetze: § 155 Abs 1 S 1 VAG, § 155 Abs 2 S 2 VAG

Folge der ungleichen Verteilung von Limitierungsmaßnahmen für individuelle Prämienanpassung

Leitsatz

1. Die Fehlerhaftigkeit einer an § 155 Abs. 2 VAG zu messenden Limitierungsmaßnahme lässt die materielle Wirksamkeit einer Prämienanpassung, die im Übrigen auf einer den Anforderungen des § 155 Abs. 1 VAG entsprechenden Nachkalkulation beruht, unberührt. Die Fehlerhaftigkeit der Limitierungsentscheidung führt lediglich dann zu einer Anpassung der vom Versicherungsnehmer geschuldeten Prämie, soweit dieser durch die fehlerhafte Limitierungsentscheidung konkret beeinträchtigt ist.

2. Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast dafür, dass die Limitierungsentscheidung den Anforderungen des § 155 Abs. 2 VAG nicht entspricht und er hierdurch in seinen Rechten beeinträchtigt ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:200324UIVZR68.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 1803 Nr. 25
NJW 2024 S. 1813 Nr. 25
NJW 2024 S. 8 Nr. 19
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2024 S. 904
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2024 S. 904
WM 2024 S. 833 Nr. 18
ZIP 2024 S. 4 Nr. 14
ZAAAJ-65532

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