Glaubhaftmachung vorübergehender Unmöglichkeit der Einreichung eines elektronischen Dokuments
Leitsatz
Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände. Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Einreichers liegenden Gründen beruht (im Anschluss an , BeckRS 2024, 2621).
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ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2024:140324BVZB2.23.0
Fundstelle(n): BB 2024 S. 1601 Nr. 28 BB 2024 S. 2255 Nr. 40 DB 2024 S. 2292 Nr. 37 NJW 2024 S. 8 Nr. 19 NJW-RR 2024 S. 794 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 23/2024 S. 1567 NWB-Eilnachricht Nr. 23/2024 S. 1567 JAAAJ-65533