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BGH Beschluss v. - V ZB 2/23

Gesetze: § 130d S 1 ZPO, § 130d S 2 ZPO, § 130d S 3 ZPO

Glaubhaftmachung vorübergehender Unmöglichkeit der Einreichung eines elektronischen Dokuments

Leitsatz

Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände. Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Einreichers liegenden Gründen beruht (im Anschluss an , BeckRS 2024, 2621).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:140324BVZB2.23.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 1601 Nr. 28
BB 2024 S. 2255 Nr. 40
DB 2024 S. 2292 Nr. 37
NJW 2024 S. 8 Nr. 19
NJW-RR 2024 S. 794 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2024 S. 1567
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2024 S. 1567
JAAAJ-65533

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