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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 11 SB 197/22

Streitig ist, ob der Beklagte zu Recht den Grad der Behinderung (GdB) von 100 auf 80 abgesenkt und die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) entzogen hat.

Fundstelle(n):
TAAAJ-65599

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