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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 22 R 9/23

Streitig ist, ob die Beklagte verpflichtet ist, weitere Beitragszahlungen der Klägerin zur freiwilligen Versicherung für das Jahr 2019 als wirksam gezahlt entgegenzunehmen und ob ihr aus diesen Beitragsleistungen ab Juni 2020 eine höhere Altersrente zu zahlen ist.

Fundstelle(n):
MAAAJ-65600

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