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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KA 10/22 KL

Die Beteiligten streiten über die von der beklagten Schiedsstelle festgesetzte Höhe der Vergütung für Leistungen der von der Beigeladenen betriebenen Hochschulambulanzen - mit Ausnahme der Zahnmedizin - für die Jahre 2019 und 2020.

Fundstelle(n):
XAAAJ-65657

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