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BSG Urteil v. - B 8 SO 1/23 R

Gesetze: § 67 SGB 12, §§ 67ff SGB 12, § 75 Abs 3 S 1 SGB 12 vom , § 76 Abs 1 SGB 12 vom , § 53 SGB 10, §§ 53ff SGB 10, § 61 S 2 SGB 10, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 242 BGB, § 241 Abs 2 BGB

Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten - stationäre Unterbringung - Leistungsablehnung - Schadensersatzanspruch des Leistungserbringers gegen den Sozialhilfeträger - Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus der Leistungsvereinbarung - verspätete Entscheidung

Leitsatz

Aus einer sozialhilferechtlichen Leistungsvereinbarung über die im Gesetz aufgeführten Mindestinhalte ergeben sich keine Nebenpflichten nach Treu und Glauben zur Entscheidung über die Leistungsberechtigung innerhalb eines bestimmten Zeitraums, auf die sich ein Schadensersatzanspruch gründen könnte.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:231123UB8SO123R0

Fundstelle(n):
PAAAJ-65719

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