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BFH Urteil v. - VI R 10/96 BStBl 1996 II S. 545

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1EStG § 8

Der Wert einer vorwiegend touristisch ausgerichteten Reise, zu der ein Arbeitnehmer vom Geschäftspartner des Arbeitgebers eingeladen worden ist, ist Arbeitslohn

Leitsatz

Nimmt ein angestellter Geschäftsführer unentgeltlich an einer von einem Geschäftspartner seines Arbeitgebers veranstalteten und vorwiegend touristisch ausgerichteten Reise teil, ist der Wert des zugewendeten Vorteils als Arbeitslohn des Geschäftsführers zu erfassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 545
BFH/NV 1996 S. 337 Nr. 11
NAAAA-95650

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