Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 4 AZR 322/22

Gesetze: § 29b Abs 1 TVÜ-VKA, Anl 1 Teil B Abschn XI Nr 6 Entgeltgr 9b TVöD, § 12 TVöD, § 29a TVÜ-VKA, § 242 BGB

Korrigierende Rückgruppierung - Höhergruppierungsantrag

Leitsatz

Eine von der Arbeitgeberin aufgrund eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA vorgenommene Zuordnung der Tätigkeit zu einem neuen Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA kann nach den Grundsätzen zur korrigierenden Rückgruppierung berichtigt werden. Die auf einen solchen Antrag gestützte Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe beruht nicht auf der Überprüfung und anschließenden Berichtigung einer nunmehr als fehlerhaft erkannten Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe. Vielmehr handelt es sich um eine erstmalige Eingruppierungsentscheidung, auf die ohne das Hinzutreten besonderer Umstände die Grundsätze zur sog. wiederholten korrigierenden Rückgruppierung nicht angewendet werden können.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:131223.U.4AZR322.22.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 1267 Nr. 22
DB 2024 S. 2093 Nr. 34
DB 2024 S. 2093 Nr. 34
RAAAJ-65792

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank