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BGH Beschluss v. - XIII ZB 29/22

Gesetze: § 26 FamFG

Verstoß gegen Beschleunigungsgebot wegen Haftverlängerungsantrag bei ursprünglich früher geplanter Abschiebung

Leitsatz

Ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Freiheitsentziehungssachen liegt nicht vor, wenn die Ausländerbehörde in der unzutreffenden Annahme, eine Abschiebung zu einem früheren Zeitpunkt durchführen zu können, obwohl diese (objektiv) von Anfang an nicht vor Ende der ursprünglichen Haftanordnung durchführbar war, zunächst eine objektiv zu kurze Haft beantragt und später deren Verlängerung erwirken muss.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:200224BXIIIZB29.22.0

Fundstelle(n):
ZAAAJ-65798

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