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BFH Beschluss v. - IX B 35/23

Gesetze: FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 116 Abs. 6; AO § 129

Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, Pflicht zur vollständigen Berücksichtigung des Streitstoffs

Leitsatz

1. NV: Das Gesamtergebnis des Verfahrens umfasst den gesamten durch das Klagebegehren begrenzten und durch die Sachaufklärung des Gerichts und die Mitverantwortung der Beteiligten konkretisierten Prozessstoff.

2. NV: § 129 der Abgabenordnung ist nicht anwendbar, wenn auch nur die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass die Nichtbeachtung einer feststehenden Tatsache in einer fehlerhaften Tatsachenwürdigung oder einem sonstigen sachverhaltsbezogenen Denk- oder Überlegungsfehler begründet ist oder auf mangelnder Sachverhaltsaufklärung beruht.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.090424.IXB35.23.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 981 Nr. 18
BFH/NV 2024 S. 662 Nr. 6
BFH/NV 2024 S. 662 Nr. 6
WAAAJ-65828

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