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BSG Urteil v. - B 11 AL 2/23 R

Gesetze: § 81 Abs 1 S 1 SGB 3 vom , § 81 Abs 4 S 1 SGB 3 vom , § 82 Abs 1 S 1 SGB 3 vom , § 82 Abs 2 S 1 SGB 3 vom , § 82 Abs 4 S 1 SGB 3 vom , § 82 Abs 4 S 2 SGB 3 vom , § 87a Abs 1 SGB 3, § 131a Abs 3 Nr 2 SGB 3 vom , Art 3 Abs 1 GG

(Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Voraussetzungen der Förderung - Bildungsgutschein für eine Weiterbildung für beschäftigte Arbeitnehmer - kein Anspruch auf Prämie bei geförderter Weiterbildung gem § 82 SGB 3 - keine analoge Anwendung des § 131a Abs 3 SGB 3 - keine planwidrige Regelungslücke - Verfassungsmäßigkeit)

Leitsatz

Im Falle der besonderen Förderung als beschäftigter Arbeitnehmer begründet der erfolgreiche Abschluss einer beruflichen Weiterbildung keinen Anspruch auf eine Weiterbildungsprämie.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:141223UB11AL223R0

Fundstelle(n):
EAAAJ-65928

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