Vermietung einer Wohnung an unterhaltsberechtigtes Kind kein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i. S. des § 42 AO 1977, wenn Kind neben laufenden Unterhaltszahlungen über eigene Mittel verfügt
Leitsatz
Vermieten Eltern ihrem unterhaltsberechtigten Kind eine ihnen gehörende Wohnung, dann ist dies kein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i. S. des § 42 AO 1977, wenn das Kind neben den Unterhaltsleistungen über eigene Mittel verfügt, aus denen es die Miete zahlen kann. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Eltern ihrem Kind zuvor die Mittel, hier einen Betrag von 20 000 DM, geschenkt haben (Anschluß an das , BFHE 173, 551, BStBl II 1994, 694; Abgrenzung zum , BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 59 BFH/NV 1995 S. 67 Nr. 9 PAAAA-95671