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BSG Urteil v. - B 12 R 12/21 R

Gesetze: § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 S 2 SGB 4, § 7a Abs 1 S 1 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 633 Abs 2 S 1 BGB, § 645 Abs 1 S 1 BGB, Art 5 Abs 3 GG

Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Kameramann - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

Leitsatz

Wird die weitgehend eigenständige und eigenverantwortliche Erstellung von (Teil-)Werken ohne Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation geschuldet, indizieren allein sach- und ergebnisorientierte Anweisungen zur Werkleistung keine zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führende Weisungsabhängigkeit.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:121223UB12R1221R0

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2024 S. 11 Nr. 19
XAAAJ-65991

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