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BAG Urteil v. - 3 AZR 144/23

Gesetze: § 241 Abs 2 BGB

Gesamtzusage - ruhegeldfähiges Monatsentgelt

Leitsatz

Grundsätzlich sind die Betriebs- und Tarifvertragsparteien nicht daran gehindert, (neue) Zulagen und Vergütungsbestandteile einzuführen, die nach der ursprünglichen Versorgungszusage nicht ruhegeldfähig sind. Eine ruhegeldrelevante Erhöhung der Tabellenvergütung über die tarifliche Dynamisierung hinaus ist eine vom Recht nicht geschützte Erwartung der Versorgungsanwärter.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2024:300124.U.3AZR144.23.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 1075 Nr. 19
BB 2024 S. 1214 Nr. 21
DB 2024 S. 1415 Nr. 22
DB 2024 S. 1415 Nr. 22
NJW 2024 S. 10 Nr. 25
ZIP 2024 S. 1564 Nr. 27
MAAAJ-66073

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