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BSG Urteil v. - B 2 U 10/21 R

Gesetze: § 2 Abs 1 Nr 10 Buchst a Alt 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 10 Buchst a Alt 2 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst a SGB 7, KTBetrG TH

(Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 10 Buchst a Alt 1, Alt 2 SGB 7 - ehrenamtliche Tätigkeit - kommunaler Kindergarten - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Einrichtung iS von § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst a SGB 7 - qualifizierter Aufgaben- und Verantwortungsbereich - Mitglied des Elternbeirats - Zusägen von Holzscheiben für den Weihnachtsbasar des Kindergartens)

Leitsatz

1. Gehört die Planung und Durchführung eines Weihnachtsbasars eines kommunalen Kindergartens zu den Aufgaben des Elternbeirats, kann ein Mitglied des Elternbeirats bei Vorbereitungshandlungen hierzu kraft Gesetzes wegen ehrenamtlicher Tätigkeit unfallversichert sein.

2. Der Zurechnungszusammenhang bei ehrenamtlicher Tätigkeit kann sich aus gesetzlicher oder satzungsrechtlicher Zuordnung zum qualifizierten Aufgaben- und Verantwortungsbereich oder aus einem Übertragungs- oder Annahmeakt des Unternehmers ergeben.

3. Die für den Umfang des Versicherungsschutzes für die sog Schülerunfallversicherung entwickelten Grundsätze sind auf eine ehrenamtliche Tätigkeit für eine Bildungseinrichtung nicht übertragbar.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:051223UB2U1021R0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 3544 Nr. 48
NJW 2024 S. 3544 Nr. 48
DAAAJ-66105

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