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Finanzgerichtliche Verfahren von besonderem Interesse im Zusammenhang mit der Reform der Investmentbesteuerung
Bezug: BStBl 2019 I S. 527
Die nachfolgenden Revisionsverfahren sind zur Frage der Rechtmäßigkeit der Besteuerung von fiktiven Veräußerungsgewinnen nach § 56 Abs. 2 und 3 InvStG anhängig. Einsprüche, die sich auf das jeweilige anhängige Revisionsverfahren stützen, ruhen insoweit (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO).
• BFH; Az. VIII R 15/22
Das Finanzgericht Köln (Az. 15 K 2594/20) hat mit Urteil vom entschieden, dass
im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung der Anteile nach Maßgabe des § 56 Abs. 3 InvStG eine modifizierte Berechnung mit fiktiv erhöhten Anschaffungskosten einerseits und der Versteuerung des bis dahin nicht versteuerten "fiktiven Veräußerungsgewinns" andererseits erfolgt, wobei
für den der alten Rechtslage unterfallenden (fiktiven) Veräußerungsvorgang keine im neuen Recht vorgesehene Teilfreistellung gem. § 20 InvStG gilt, so dass jener Gewinn oder Verlust (bei einer Anschaffung nach dem ) in voller Höhe bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen ist, während
bei der Besteuerung des nach "neuem" Recht ermittelten Gewinns oder Verlustes dagegen pauschalierte Prozentsätze für eine Teilfreistellung (bei Veräußerungsgewinnen) bzw. ein Teilabzugsverbot ...