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Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt - 42-S 1980-102

Finanzgerichtliche Verfahren von besonderem Interesse im Zusammenhang mit der Reform der Investmentbesteuerung

Bezug: BStBl 2019 I S. 527

Die nachfolgenden Revisionsverfahren sind zur Frage der Rechtmäßigkeit der Besteuerung von fiktiven Veräußerungsgewinnen nach § 56 Abs. 2 und 3 InvStG anhängig. Einsprüche, die sich auf das jeweilige anhängige Revisionsverfahren stützen, ruhen insoweit (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO).

• BFH; Az. VIII R 15/22

Das Finanzgericht Köln (Az. 15 K 2594/20) hat mit Urteil vom entschieden, dass

  • im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung der Anteile nach Maßgabe des § 56 Abs. 3 InvStG eine modifizierte Berechnung mit fiktiv erhöhten Anschaffungskosten einerseits und der Versteuerung des bis dahin nicht versteuerten "fiktiven Veräußerungsgewinns" andererseits erfolgt, wobei

  • für den der alten Rechtslage unterfallenden (fiktiven) Veräußerungsvorgang keine im neuen Recht vorgesehene Teilfreistellung gem. § 20 InvStG gilt, so dass jener Gewinn oder Verlust (bei einer Anschaffung nach dem ) in voller Höhe bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen ist, während

  • bei der Besteuerung des nach "neuem" Recht ermittelten Gewinns oder Verlustes dagegen pauschalierte Prozentsätze für eine Teilfreistellung (bei Veräußerungsgewinnen) bzw. ein Teilabzugsverbot ...

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