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BGH Beschluss v. - 5 StR 12/23

Gesetze: § 362 StPO, § 370 Abs 2 StPO, § 78 StGB, §§ 78ff StGB, § 121 Abs 2 Nr 1 GVG

Neubeginn der Verjährung bei Wiederaufnahme des Verfahrens

Leitsatz

Die Rechtskraft eines Strafurteils beendet den Lauf der Verfolgungsverjährung und es beginnt im Falle einer Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten des Verurteilten oder Freigesprochenen der Lauf der Verfolgungsverjährung von neuem.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:180324B5STR12.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 10 Nr. 20
NJW 2024 S. 1760 Nr. 24
NJW 2024 S. 1760 Nr. 24
KAAAJ-66172

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