Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 4 S 1 SGB 2, § 22 Abs 4 S 2 SGB 2 vom , § 67 Abs 1 SGB 2 vom , § 67 Abs 1 SGB 2 vom , § 67 Abs 1 SGB 2 vom , § 67 Abs 3 S 1 SGB 2
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug ohne vorherige Zusicherung des Grundsicherungsträgers - Begrenzung der Unterkunftskosten auf die angemessenen Kosten - Regelung aus Anlass der Covid-19-Pandemie - Fingierung der tatsächlichen Kosten als angemessen
Leitsatz
1. Die Regelungen zum vereinfachten Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie erfassen nicht nur erstmalige Bewilligungen, sondern auch Weiterbewilligungszeiträume.
2. Die in den Regelungen zum vereinfachten Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie normierte Fiktion, dass die tatsächlichen Unterkunftskosten als angemessen gelten, findet grundsätzlich auch Anwendung, wenn der Leistungsberechtigte während der Pandemie umgezogen ist.