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BSG Urteil v. - B 4 AS 4/23 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 4 S 1 SGB 2, § 22 Abs 4 S 2 SGB 2 vom , § 67 Abs 1 SGB 2 vom , § 67 Abs 1 SGB 2 vom , § 67 Abs 1 SGB 2 vom , § 67 Abs 3 S 1 SGB 2

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug ohne vorherige Zusicherung des Grundsicherungsträgers - Begrenzung der Unterkunftskosten auf die angemessenen Kosten - Regelung aus Anlass der Covid-19-Pandemie - Fingierung der tatsächlichen Kosten als angemessen

Leitsatz

1. Die Regelungen zum vereinfachten Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie erfassen nicht nur erstmalige Bewilligungen, sondern auch Weiterbewilligungszeiträume.

2. Die in den Regelungen zum vereinfachten Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie normierte Fiktion, dass die tatsächlichen Unterkunftskosten als angemessen gelten, findet grundsätzlich auch Anwendung, wenn der Leistungsberechtigte während der Pandemie umgezogen ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:141223UB4AS423R0

Fundstelle(n):
WAAAJ-66194

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