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BFH Beschluss v. - XI B 82/22

Gesetze: FGO § 128

Zur Untätigkeitsbeschwerde

Leitsatz

NV: Mit einer Untätigkeitsbeschwerde kann ein Tätigwerden des FG nicht erzwungen werden (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.280224.XIB82.22.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2024 S. 167 Nr. 6
AO-StB 2024 S. 167 Nr. 6
BFH/NV 2024 S. 766 Nr. 7
RAAAJ-66203

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