NV: Die (ergänzende) fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von EU- und EWR-Familienangehörigen nach § 1a des Einkommensteuergesetzes (EStG) reicht nicht so weit, dass der im Ausland lebende und dort Einkünfte beziehende Ehegatte im Inland einschränkungslos als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig zu behandeln wäre und alle für einen unbeschränkt Steuerpflichtigen geltenden Vergünstigungen bei der Besteuerung der Einkünfte des nach § 1 Abs. 1 oder 3 EStG (fiktiv) unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Art einer „Schattenveranlagung“ berücksichtigt werden müssten. Daher können mit der Einkunftserzielung im Ausland zusammenhängende Aufwendungen (hier: Beiträge zur niederländischen Renten- und Pflegeversicherung) eines nicht in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Ehegatten bei der inländischen Besteuerung der Einkünfte des (fiktiv) unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2024:B.280224.IR26.21.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2024 S. 757 Nr. 7 DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 19 EStB 2024 S. 213 Nr. 6 IStR 2024 S. 450 Nr. 11 IWB-Kurznachricht Nr. 13/2024 S. 514 IWB-Kurznachricht Nr. 13/2024 S. 514 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2024 S. 404 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2024 S. 404 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2024 S. 404 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2024 S. 404 BAAAJ-66204