Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - I R 26/21

Gesetze: EStG § 1 Abs. 3; EStG § 1a Abs. 1 Nr. 2; EStG § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; EStG § 26; DBA Niederlande 2012 Art. 24;

Reichweite des § 1a EStG

Leitsatz

NV: Die (ergänzende) fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von EU- und EWR-Familienangehörigen nach § 1a des Einkommensteuergesetzes (EStG) reicht nicht so weit, dass der im Ausland lebende und dort Einkünfte beziehende Ehegatte im Inland einschränkungslos als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig zu behandeln wäre und alle für einen unbeschränkt Steuerpflichtigen geltenden Vergünstigungen bei der Besteuerung der Einkünfte des nach § 1 Abs. 1 oder 3 EStG (fiktiv) unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Art einer „Schattenveranlagung“ berücksichtigt werden müssten. Daher können mit der Einkunftserzielung im Ausland zusammenhängende Aufwendungen (hier: Beiträge zur niederländischen Renten- und Pflegeversicherung) eines nicht in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Ehegatten bei der inländischen Besteuerung der Einkünfte des (fiktiv) unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.280224.IR26.21.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 757 Nr. 7
DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 19
EStB 2024 S. 213 Nr. 6
IStR 2024 S. 450 Nr. 11
IWB-Kurznachricht Nr. 13/2024 S. 514
IWB-Kurznachricht Nr. 13/2024 S. 514
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2024 S. 404
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2024 S. 404
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2024 S. 404
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2024 S. 404
BAAAJ-66204

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank