Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - VII B 25/23

Gesetze: AO § 163, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, AlkStG

Steuervergütung im Einzelfall nach § 163 AO

Leitsatz

NV: Die Frage, ob unter den Umständen des Einzelfalls aus Billigkeitsgründen eine Steuervergütung nach § 163 der Abgabenordnung (AO) gewährt werden kann, obwohl das Alkoholsteuergesetz keine Entlastungsvorschrift für die steuerfreie Verwendung von versteuertem Alkohol enthält, ist nicht klärungsbedürftig. Die Vorschrift des § 163 AO regelt gerade Fälle, in denen die Steuer im Einzelfall niedriger festgesetzt werden kann, und lässt damit in besonders gelagerten Ausnahmefällen Abweichungen von der gesetzlich geregelten Steuerhöhe zu.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.221123.VIIB25.23.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 753 Nr. 7
VAAAJ-66206

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank