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BFH Beschluss v. - VIII E 3/23

Gesetze: GKG § 5a; GKG § 5b; GKG § 66 Abs. 1 Satz 1; GKG § 66 Abs. 7 Satz 2; FGO § 52d Satz 1 bis 4; FGO § 120 Abs. 1 und Abs. 2

Einlegung der Erinnerung gegen eine Kostenrechnung für ein Revisionsverfahren durch eine Steuerberatungsgesellschaft nach dem

Leitsatz

1. NV: Eine Steuerberatungsgesellschaft, die für den Erinnerungsführer nach dem gegen eine Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs (BFH) für ein Revisionsverfahren Erinnerung einlegt, muss den verfahrenseinleitenden Schriftsatz als elektronisches Dokument mittels des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs beim BFH einreichen.

2. NV: Ein Formverstoß bei der Übermittlung führt zur Unwirksamkeit der im Schriftsatz enthaltenen Prozesserklärungen. Diese sind nicht inhaltlich zu bescheiden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.110424.VIIIE3.23.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 768 Nr. 7
DStR-Aktuell 2024 S. 9 Nr. 19
PAAAJ-66208

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