Einlegung der Erinnerung gegen eine Kostenrechnung für ein Revisionsverfahren durch eine Steuerberatungsgesellschaft nach dem
Leitsatz
1. NV: Eine Steuerberatungsgesellschaft, die für den Erinnerungsführer nach dem gegen eine Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs (BFH) für ein Revisionsverfahren Erinnerung einlegt, muss den verfahrenseinleitenden Schriftsatz als elektronisches Dokument mittels des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs beim BFH einreichen.
2. NV: Ein Formverstoß bei der Übermittlung führt zur Unwirksamkeit der im Schriftsatz enthaltenen Prozesserklärungen. Diese sind nicht inhaltlich zu bescheiden.