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BGH Beschluss v. - KVR 78/23

Gesetze: Art 101 AEUV, Art 102 AEUV, Art 267 AEUV, Art 3 EGV 139/2004, Art 8 Abs 2 EGV 139/2004, Art 21 Abs 2 EGV 139/2004, Art 21 Abs 3 EGV 139/2004, Art 4 Abs 3 EU, § 67 Abs 3 S 1 Nr 2 GWB, § 67 Abs 3 S 3 GWB

Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer kartellbehördlichen Verfügung im Falle der Auslegung des Unionsrechts - Kartellbehördliche Zuständigkeit

Leitsatz

Kartellbehördliche Zuständigkeit

Hängt die Entscheidung über einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer kartellbehördlichen Verfügung von der Auslegung des Unionsrechts ab und hätte der Antrag nach der Beurteilung durch das Gericht Aussicht auf Erfolg, ist es aus Gründen der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes an einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union im Eilverfahren gehindert, wenn die Kartellbehörde auf den Vollzug der angefochtenen Verfügung für die Dauer eines möglichen Vorabentscheidungsverfahrens nicht verzichtet.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:160124BKVR78.23.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 1089 Nr. 20
WM 2024 S. 2249 Nr. 48
FAAAJ-66327

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