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BGH Beschluss v. - VI ZR 166/22

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 812 Abs 1 S 1 BGB, § 818 Abs 1 BGB, § 818 Abs 3 BGB, § 818 Abs 4 BGB, § 819 Abs 1 BGB, § 852 S 1 BGB, § 522 Abs 2 S 2 ZPO, § 522 Abs 3 ZPO, § 544 Abs 1 ZPO, § 544 Abs 9 ZPO

Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei Nichtberücksichtigung einer Stellungnahme; Bestimmung des durch eine unerlaubte Handlung Erlangten im Falle von Schmiergeldzahlungen

Leitsatz

1. Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Falle der Nichtberücksichtigung einer zwar rechtzeitig bei Gericht eingegangenen, aber nicht zur Verfahrensakte gelangten Stellungnahme zu einem gerichtlichen Hinweis nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO.

2. Zur Bestimmung des durch die unerlaubte Handlung Erlangten im Sinne des § 852 BGB im Falle von Schmiergeldzahlungen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:120324BVIZR166.22.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 1153 Nr. 21
ZIP 2024 S. 1335 Nr. 23
NAAAJ-66440

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