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BGH Urteil v. - X ZR 12/22

Gesetze: Art 69 Abs 1 EuPatÜbk, § 14 PatG, § 83 Abs 1 PatG, § 116 Abs 2 PatG, § 117 PatG, § 531 Abs 2 ZPO

Patentverletzungsverfahren: Auslegung eines Patentanspruchs im Hinblick auf die Bedeutung gleich lautender Begriffe - Variationsnut

Leitsatz

Variationsnut

1. Ein Begriff, der in zwei Merkmalen eines Patentanspruchs verwendet wird, kann unterschiedlich auszulegen sein, wenn sich dies aus der Funktion der beiden Merkmale ergibt (Ergänzung zu , GRUR 2017, 152 Rn. 17 - Zungenbett).

2. Ein erstmals in der Berufungsinstanz gestellter Hilfsantrag ist grundsätzlich unzulässig, wenn er einem Gesichtspunkt Rechnung trägt, den bereits das Patentgericht in dem nach § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis als voraussichtlich entscheidungserheblich bezeichnet hat (Bestätigung von , GRUR 2016, 365 Rn. 25 f. - Telekommunikationsverbindung).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:120324UXZR12.22.0

Fundstelle(n):
FAAAJ-66528

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