Patentverletzungsverfahren: Auslegung eines Patentanspruchs im Hinblick auf die Bedeutung gleich lautender Begriffe - Variationsnut
Leitsatz
Variationsnut
1. Ein Begriff, der in zwei Merkmalen eines Patentanspruchs verwendet wird, kann unterschiedlich auszulegen sein, wenn sich dies aus der Funktion der beiden Merkmale ergibt (Ergänzung zu , GRUR 2017, 152 Rn. 17 - Zungenbett).
2. Ein erstmals in der Berufungsinstanz gestellter Hilfsantrag ist grundsätzlich unzulässig, wenn er einem Gesichtspunkt Rechnung trägt, den bereits das Patentgericht in dem nach § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis als voraussichtlich entscheidungserheblich bezeichnet hat (Bestätigung von , GRUR 2016, 365 Rn. 25 f. - Telekommunikationsverbindung).