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BGH Urteil v. - III ZR 72/23

Gesetze: § 316 HGB, §§ 316ff HGB, § 322 Abs 2 S 1 Nr 2 HGB, § 249 Abs 1 BGB, § 256 ZPO

Schadensersatzanspruch eines Kapitalanlegers gegen einen Anlagevermittler wegen Auskunftspflichtverletzung - Anlagevermittler, Plausibilitätsprüfung, Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresabschlüsse, eingeschränkter Bestätigungsvermerk, einseitig gebliebene (Teil-)Erledigungserklärung in der Revisionsinstanz in Bezug auf ein auf Freistellung gerichtetes Feststellungsbegehren

Leitsatz

Anlagevermittler, Plausibilitätsprüfung, Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresabschlüsse, eingeschränkter Bestätigungsvermerk, einseitig gebliebene (Teil-)Erledigungserklärung in der Revisionsinstanz in Bezug auf ein auf Freistellung gerichtetes Feststellungsbegehren

Zur Pflicht des Anlagevermittlers zur Einsichtnahme in von einem Wirtschaftsprüfer testierte Jahresabschlüsse des kapitalsuchenden Unternehmens und zur Aussagekraft eines eingeschränkten Bestätigungsvermerks nach § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HGB.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:210324UIIIZR72.23.0

Fundstelle(n):
WM 2024 S. 991 Nr. 21
NAAAJ-66667

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