Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte ("Corona-Prämie")
Leitsatz
Der Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz begründet keinen Anspruch eines - aus dem Kreis der Begünstigten ausgeschlossenen - Arbeitnehmers auf eine "Anpassung nach oben", wenn Regelungsgegenstand der bereits vollständig durchgeführten Betriebsvereinbarung ausschließlich die Verteilung staatlicher Mittel (hier: einer Corona-Prämie) auf die Beschäftigten ist.