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BGH Beschluss v. - IV ZB 23/23

Gesetze: § 1936 BGB, § 1942 Abs 2 BGB, § 1952 Abs 1 BGB

Nachlasssache: Ausschlagungsberechtigung des Fiskus hinsichtlich einer im Nachlass befindlichen Erbschaft eines Vorverstorbenen

Leitsatz

Das Ausschlagungsverbot des § 1942 Abs. 2 BGB für den Fiskus als gesetzlichen Erben (§ 1936 BGB) erstreckt sich nicht auf das Recht zur Ausschlagung einer im Nachlass befindlichen Erbschaft eines Vorverstorbenen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:240424BIVZB23.23.0

Fundstelle(n):
DNotZ 2024 S. 695 Nr. 9
NJW 2024 S. 1963 Nr. 27
NJW 2024 S. 8 Nr. 22
NJW 2024 S. 8 Nr. 22
BAAAJ-66927

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