Gesetze: § 15 Abs 4 S 1 SGB 11 vom , § 15 Abs 4 S 2 SGB 11 vom , § 17 Abs 1 SGB 11 vom , § 37 Abs 1 SGB 11 vom , § 53a S 3 SGB 11 vom , § 53d Abs 3 SGB 11 vom , Art 3 Abs 1 GG
Soziale Pflegeversicherung - Pflegebedürftigkeit mit besonderer Bedarfskonstellation - Begutachtungs-Richtlinien zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments - Ermächtigung zur regelhaften Ergänzung für sehr seltene Fallkonstellationen iSe Härtefallregelung - keine Ermächtigung der Verwaltung zur Härtefallentscheidung im Einzelfall
Leitsatz
Die Ermächtigung zur Ausweisung besonderer Bedarfskonstellationen in den Begutachtungs-Richtlinien zielt auf eine regelhafte Ergänzung der Einstufung in Pflegegrade für sehr seltene Fallkonstellationen im Sinne einer auf das neue Begutachtungsinstrument abgestimmten Härtefallregelung, nicht aber auf eine Ermächtigung der Verwaltung zur Härtefallentscheidung im Einzelfall.