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DDG § 13

Teil 5: Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065

Abschnitt 1: Zuständige Behörden und Koordinierungsstelle für digitale Dienste

Unterabschnitt 1: Zuständige Behörden

§ 13 Meldung des Verdachts auf Straftaten gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2022/2065 an das Bundeskriminalamt

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