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BGH Urteil v. - VIa ZR 1132/22

Gesetze: § 31 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV, § 524 Abs 1 ZPO, § 524 Abs 2 ZPO, Art 5 Abs 2 S 1 EGV 715/2007

Schadensersatz in einem sog. Dieselfall: Erforderlichkeit einer Anschlussberufung bei Übergang vom Antrag auf "großen" Schadensersatz zum Antrag auf Ersatz des Differenzschadens unter Aufgabe des Zug-um-Zug-Vorbehalts

Leitsatz

Der Übergang vom Antrag auf "großen" Schadensersatz zum Antrag auf Ersatz des Differenzschadens unter Aufgabe des Zug-um-Zug-Vorbehalts setzt eine Anschlussberufung grundsätzlich nicht voraus.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:230424UVIAZR1132.22.0

Fundstelle(n):
WM 2024 S. 1143 Nr. 24
EAAAJ-67360

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