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BGH Urteil v. - 5 StR 516/23

Gesetze: § 30a Abs 1 BtMG, § 27 StGB

Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Vorliegen einer Bandenabrede

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:240424U5STR516.23.0

Fundstelle(n):
VAAAJ-67418

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