Gesetze: § 156 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 3, § 156 Abs 3 SGB 3, Art 3 Abs 1 GG, BVorsG CHE
Arbeitsförderung - Arbeitslosengeld - Ruhen bei anderen Sozialleistungen - vergleichbarer Anspruch auf eine andere Sozialleistung eines ausländischen Trägers - nur wiederkehrende Leistungen - Altersleistung einer schweizerischen Personalvorsorgestiftung - zusätzliche einmalige Kapitalleistung - Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz
Das Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer anderen Sozialleistung, die ein ausländischer Träger dem Arbeitslosen zuerkannt hat (hier: Altersleistung aus schweizerischer Personalvorsorgestiftung), kommt nur bei wiederkehrenden Leistungen in Betracht, nicht dagegen bei Einmalzahlungen.