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BSG Urteil v. - B 11 AL 2/22 R

Gesetze: § 156 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 3, § 156 Abs 3 SGB 3, Art 3 Abs 1 GG, BVorsG CHE

Arbeitsförderung - Arbeitslosengeld - Ruhen bei anderen Sozialleistungen - vergleichbarer Anspruch auf eine andere Sozialleistung eines ausländischen Trägers - nur wiederkehrende Leistungen - Altersleistung einer schweizerischen Personalvorsorgestiftung - zusätzliche einmalige Kapitalleistung - Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

Das Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer anderen Sozialleistung, die ein ausländischer Träger dem Arbeitslosen zuerkannt hat (hier: Altersleistung aus schweizerischer Personalvorsorgestiftung), kommt nur bei wiederkehrenden Leistungen in Betracht, nicht dagegen bei Einmalzahlungen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:141223UB11AL222R0

Fundstelle(n):
NAAAJ-67438

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