Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtkostenfreiheit - Erstattungsstreit - Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende - gemeinsame Einrichtung der Grundsicherungsträger
Leitsatz
Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind in Erstattungsstreitigkeiten mit anderen Trägern von Gerichtskosten befreit; die Kostenfreiheit gilt auch für die im sozialgerichtlichen Verfahren beteiligtenfähigen gemeinsamen Einrichtungen der Grundsicherungsträger.