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Bewertung des Unternehmens im vereinfachten Ertragswertverfahren bei auseinanderfallenden Schenkungsstichtagen
Betriebsgrundstücke und Einzelunternehmen / Personengesellschaften
Bezug: BStBl 2021 II S. 98
Bezug: BStBl 2018 II S. 362
Bezug:
1. Adressaten
Diese Verfügung richtet sich an die Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter sowie die Bearbeiterinnen und Bearbeiter der Zentralstellen Feststellungsverfahren nach § 151 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 BewG und der Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen.
2. Inhalt
Mit dieser Verfügung soll die Bewertung von Unternehmen für Feststellungen nach § 151 BewG geregelt werden, bei denen das Betriebsgrundstück zu einem anderen Stichtag als der restliche Betrieb geschenkt wird. Auseinanderfallende Schenkungsstichtage können nur bei der Schenkung von Einzelunternehmen oder Personengesellschaftsanteilen vorliegen und damit nur bei Feststellungen nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG möglich sein.
3. Grundlegendes / BFH-Urteil II R 38/17
Die Steuervergünstigungen nach §§ 13a ff. ErbStG können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn das erworbene Vermögen durchgehend sowohl beim Schenker als auch beim Beschenkten als begünstigungsfähiges Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG anzusehen ist, vgl. R E 13b.5 Abs. 1 S. 1 ErbStR.
Dementsprechend ist die Übertragung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft nur dann begünstigungsfähig gem. § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, wenn mit dieser eine Mitunternehmerstellung i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 EStG auf den Beschenkten übergeht. Der Erwerb einzelner W...BStBl II 2021, 98BStBl II 2018, 362