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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SF 1395/23 EK KR

Gesetze: GVG § 198

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Zeit einer im Rahmen des richterlichen Ermessens nicht willkürlich beschlossenen Aussetzung des Verfahrens ist keine Zeit der Inaktivität des Gerichts (vergleiche B 10 ÜG 2/22 B -, juris).

2. Zur Mitverantwortung der Klägerseite für die Verfahrensdauer.

Fundstelle(n):
EAAAJ-67762

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