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BGH Urteil v. - VI ZR 660/20

Gesetze: § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV, Art 5 EGV 715/2007

Diesel-Abgasskandal: Differenzschadensersatz für einen Audi A4 2.0 TDI mit einem Dieselmotor Typ EA189

Leitsatz

Zur deliktischen Haftung des Kfz-Herstellers wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasrückführung gegenüber dem Käufer eines Fahrzeugs.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:090424UVIZR660.20.0

Fundstelle(n):
WM 2024 S. 1137 Nr. 24
BAAAJ-67776

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