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Oberfinanzdirektion Karlsruhe - St1-S 2045-1 – St 117

Grundzüge der Besteuerung von Musikern und Sängern

Stand:

1. Allgemeines

[i]Allgemeines Auch für Künstler stellt sich die Frage, ob sie Steuern bezahlen müssen. Was Künstler mit Wohnsitz in Deutschland im Wesentlichen zu beachten haben, wird im Nachfolgenden erläutert. Bei einem professionellen Engagement empfiehlt es sich, einen steuerlichen Berater mit der Wahrnehmung der Steuerangelegenheiten zu beauftragen. Für konkrete Auskünfte steht Ihnen selbstverständlich auch Ihr zuständiges Finanzamt zur Verfügung. Das Finanzamt darf allerdings nicht steuerberatend tätig werden.

1.1 Erster Kontakt mit dem Finanzamt

[i]Anmeldung eines Betriebs Üben Sie eine selbständige Tätigkeit aus, ist diese gegenüber den zuständigen Behörden anzuzeigen. Gewerbetreibende müssen ihren Betrieb bei der Gemeinde anmelden. Die Gemeinde unterrichtet anschließend das zuständige Finanzamt. Freiberufler haben keine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde abzugeben. Sie müssen daher dem Finanzamt die freiberufliche Tätigkeit spätestens vier Wochen nach der Aufnahme der Tätigkeit direkt und formlos mitteilen. Auch die Neugründung einer Personengesellschaft (z. B. Musikband) ist der zuständigen Behörde mitzuteilen.

[i]Betriebseröffnungsbogen Haben Sie die Neueröffnung eines Betriebs der zuständige...

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