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BVerwG Beschluss v. - 6 B 66/23

Gesetze: Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, Art 24 DSG BY 2018, Art 79 Abs 1 EUV 2016/679, Art 17 EUV 2016/679, § 1004 Abs 1 S 2 BGB

Anspruch auf Unterlassung einer kommunalen Videoüberwachung

Leitsatz

Art. 79 Abs. 1 DSGVO schließt die Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs gegen die Datenverarbeitung im Bereich der kommunalen Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge - hier durch Videoüberwachung einer als öffentliche Einrichtung gewidmeten Grünfläche - nicht aus.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2024:020524B6B66.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 2489 Nr. 34
NAAAJ-67892

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