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BFH Urteil v. - VIII R 10/20

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2; AO § 233a; AO § 236; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7

Festsetzung von Prozesszinsen anstelle festgesetzter Erstattungszinsen

Leitsatz

NV: Über die Steuerpflicht von im Veranlagungszeitraum zugeflossenen Zinsen (Prozesszinsen/Erstattungszinsen) wird ohne Bindung an den Zinsbescheid im Einkommensteuerbescheid entschieden. Dort ist auch —ebenfalls ohne Bindung an den Zinsbescheid— zu entscheiden, welche Art von Zinsen zugeflossen ist, wenn es für die Besteuerung darauf ankommt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:U.120324.VIIIR10.20.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2024 S. 208 Nr. 7
BFH/NV 2024 S. 911 Nr. 8
DStR 2024 S. 1300 Nr. 23
DStRE 2024 S. 764 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 14/2024 S. 568
StuB-Bilanzreport Nr. 14/2024 S. 568
LAAAJ-67897

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