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BFH Beschluss v. - IX S 23/23 (PKH)

Gesetze: FGO § 142 Abs. 1; ZPO § 114 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 118 Abs. 2 Satz 1 und 4

PKH: Freiwillige Unterhaltszahlungen als einzusetzendes Einkommen

Leitsatz

NV: Auch freiwillige Zuwendungen eines gesetzlich nicht zum Unterhalt gegenüber dem Antragsteller verpflichteten Dritten sind nach dem weiten Begriffsverständnis des Einkommens gemäß § 142 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 115 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung zur Prozessfinanzierung einzusetzen, wenn sie regelmäßig und in nennenswertem Umfang erfolgen (Anschluss an Beschlüsse des , Rz 7 sowie vom  - X ZA 1/17, Rz 5).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.150524.IXS23.23.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2024 S. 211 Nr. 7
BFH/NV 2024 S. 919 Nr. 8
NJW 2024 S. 10 Nr. 25
IAAAJ-67901

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