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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 154/23

Gesetze: ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c

Vorliegen eines begünstigungsfähigen Familienheims

Leitsatz

Das Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG kann nicht durch ein vergleichbares ebenfalls zur Erbmasse gehörendes Objekt ersetzt werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2024 S. 8 Nr. 48
DStRE 2024 S. 1511 Nr. 24
ErbStB 2024 S. 243 Nr. 9
ErbStB 2024 S. 244 Nr. 9
PAAAJ-68003

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