Konkurs der Betriebsgesellschaft beendet regelmäßig Betriebsaufspaltung und führt zu Betriebsaufgabe der Besitzgesellschaft
Leitsatz
1. Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Betriebsgesellschaft führt regelmäßig zur Beendigung der personellen Verflechtung mit dem Besitzunternehmen und damit einer bestehenden Betriebsaufspaltung.
2. Dieser Vorgang ist - wenn nicht das laufende Konkursverfahren mit anschließender Fortsetzung der Betriebsgesellschaft aufgehoben oder eingestellt wird - in der Regel als Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens zu beurteilen mit der Folge, daß die in seinem Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven aufzulösen sind (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 460 BFH/NV 1997 S. 315 Nr. -1 GAAAA-95888