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BFH Beschluss v. - VIII B 3/23

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; EStG § 15 Abs. 2; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2

Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

Leitsatz

NV: Wird im Rahmen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Rechtsfrage als klärungsbedürftig aufgeworfen, ob Vertretungs-Apotheker gewerbliche oder selbständige Einkünfte erzielen und gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes einen Gewerbebetrieb unterhalten, wird den Begründungsanforderungen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht nachgekommen, wenn Ausführungen dazu fehlen, worin sich die Tätigkeit des Vertretungs-Apothekers von der berufsbildtypischen Tätigkeit des Apothekers unterscheiden soll und warum dies zu einer unterschiedlichen Beurteilung bei der Zuordnung beider Tätigkeiten zu einer Einkunftsart Anlass geben könnte.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.210524.VIIIB3.23.0- 3 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 942 Nr. 8
NJW 2024 S. 10 Nr. 26
PAAAJ-68243

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