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BFH Beschluss v. - IX S 16/24

Gesetze: FGO § 90 Abs. 2; FGO § 133a

Fortwirkung der Erklärung auf Verzicht einer mündlichen Verhandlung

Leitsatz

NV: Die Erklärung, auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu verzichten, verbraucht sich jedenfalls dann nicht durch eine nachfolgende gerichtliche Entscheidung, wenn hierdurch lediglich der äußere Fortgang des Verfahrens betroffen und nicht die tatsächliche oder rechtliche Grundlage der Endentscheidung berührt wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.150524.IXS16.24.0- 5 -

Fundstelle(n):
AO-StB 2024 S. 238 Nr. 8
AO-StB 2024 S. 239 Nr. 8
BFH/NV 2024 S. 940 Nr. 8
ZAAAJ-68244

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