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BFH Urteil v. - I R 5/96 BStBl 1997 II S. 5

Gesetze: AO 1977 § 121 Abs. 1AO 1977 § 164 Abs. 3 Satz 2AO 1977 § 367 Abs. 2 Satz 2

Aufhebung eines Nachprüfungsvorbehalts - grundsätzlich keine Begründungspflicht - kein Verböserungshinweis auf Aufhebung in Einspruchsentscheidung

Leitsatz

1. Die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung bedarf regelmäßig keiner besonderen Begründung.

2. Erfolgt die Aufhebung des Vorbehalts durch die Einspruchsentscheidung, kann der Hinweis auf die Möglichkeit einer verbösernden Entscheidung (§ 367 Abs. 2 Satz 2 AO 1977) unterbleiben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 5
BFH/NV 1997 S. 34 Nr. -1
GAAAA-95904

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